Verleihbedingungen für Medien und Medientechnik des Medienzentrums Rüsselsheim am main

 

1. Der Verleih der Medien und der Medientechnik (Geräte) erfolgt ausschließlich für Bildungszwecke von Bildungseinrichtungen, Vereinen und Institutionen der Stadt Rüsselsheim am Main. Ausnahmen bedürfen besonderer Vereinbarungen.

2. Medien dürfen lizenzbedingt nur an Bildungseinrichtungen, Lehrkräfte und ErzieherInnen verliehen werden. Medientechnik kann auch von Vereinen und Institutionen verliehen werden.

3. Grundsätzlich sind folgende Vorraussetzungen für den Verleih notwendig: Die entleihende Person muss einen gültigen Personalausweis vorlegen und volljährig sein.

4. Der Verleih erfolgt grundsätzlich nur an einzelne Personen, die persönlich für die entliehenen Gegenstände haften.

5. Die Medien und Geräte sind von Seiten des Medienzentrums nicht versichert. Private Versicherungen übernehmen nicht in jedem Fall die Kosten bei Schäden an den entliehenen Gegenständen.

6. Die entleihende Person bestätigt mit ihrer Unterschrift ausreichende Kenntnisse zur Bedienung der Medien und Geräte zu besitzen. Die entleihende Person bestätigt mit ihrer Unterschrift die Medien und Geräte in einwandfrei funktionsfähigem Zustand übernommen zu haben. Die Person kann sich hiervon auf ausdrücklichen Wunsch bei der Übergabe im Medienzentrum überzeugen.


7. Die Weitergabe der Medien und Geräte an Dritte, die Bedienung der Medien und Geräte durch Dritte oder die Verwendung der Gegenstände zu anderen als den sich aus Art und Beschaffenheit ergebenden Zwecken ist nicht statthaft. Der Einsatz von Medien und Geräten darf ausdrücklich nur für den beim Verleih angegebenen Zweck erfolgen.

8. Der schriftlich festgehaltene Rückgabetermin ist verbindlich. Nach diesem Termin können die entliehenen Gegenstände der entleihenden Person in Rechnung gestellt werden. Ausnahmen bedürfen der besonderen Vereinbarung.

9. Zuwiderhandlungen führen zum Ausschluss von weiteren Verleihvorgängen.

 

 


 

Nutzungsbedingen für die vom Medienzentrum Rüsselsheim
zur Verfügung gestellten „Onlinemedien“

 

Die vom Medienzentrum online zur Verfügung gestellten Digitalmedien dürfen nur von Lehrerinnen und Lehrern, bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Schulen, Bildungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Jugendarbeit und Erwachsenenbildung im Zuständigkeitsbereich des Medienzentrums im Rüsselsheim genutzt werden.


Im Rahmen dieser Nutzung im regionalen Bildungsbereich ist das Kopieren der Medien auf mobile Trägermedien erlaubt, soweit dies für die Nutzung in Bildunsgveranstaltungen erforderlich ist. Darüber hinaus ist sowohl für Lehrerinnen und Lehrer als auch in Ausnahmefällen für Schülerinnen und Schüler die Nutzung der Medien auf dem heimischen PC erlaubt, soweit die Nutzung im schulischen Kontext stattfindet (z.B. Unterrichtsvorbereitung, Hausaufgaben, Referatsvorbereitung).


Schülerinnen und Schüler dürfen den Zugang zu diesen Medien ausschließlich in Form mobiler Trägermedien erhalten. Sie sind nicht berechtigt Medien herunterzuladen.

 

Die Zugangsdaten sind personenbezogen und dürfen nicht weitergegeben werden.


Die Bearbeitung der Medien selbst sowie ihre Verarbeitung, insbesondere die Mischung mit anderen Materialien, sind nur zu Übungszwecken zulässig, solange gewährleistet ist, dass das neu hergestellte Werk nur im Klassen- oder Arbeitsgemeinschaftsverbund präsentiert und im übrigen nicht veröffentlicht wird.


Nach Beendigung der Arbeiten mit den jeweiligen Medien, spätestens jedoch nach Ablauf der Lizenzzeit, sind die Medien auch von Trägermedien sowie von den Rechnern der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Schülerinnen und Schüler zu löschen. Eine Speicherung der Medien auf Vorrat ist nicht zulässig.

 

Schulfernsehsendungen dürfen nur im Rahmen des § 47 UrhRG downgeloadet und eingesetzt werden.


Es gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.